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NEWS

21.03.2025

Streichung der USt-Befreiung auf PV-Anlagen.
Die Maßnahme der Aufhebung der USt-Befreiung von Photovoltaik-Anlagen (Nullsteuersatz) zur Budgetkonsolidierung wurde am 7.3.2025 vom Nationalrat beschlossen. Da die Umsatzsteuer generell auf den Leistungs- bzw. Lieferzeitpunkt abstellt, wurde der 1.4.2025 als Datum für die Beendigung der USt-Befreiung normiert.

20.11.2024

Die Netzkosten für Strom und Gas steigen mit 1. Jänner 2025.
Bei Strom erhöhen sie sich für Haushalte im Schnitt voraussichtlich um 23,1 Prozent, bei Gas um 16,6 Prozent, wie aus den Verordnungsentwürfen der Regulierungsbehörde E-Control hervorgeht. Die Netzkosten werden von der E-Control festgesetzt und die Werte in der Regel im Dezember für das nächste Jahr veröffentlicht. Zudem steigen die Abgaben, wodurch Energie jährlich um einige hundert Euro teurer werden könnte.

Stromnetzentgelte 2025

18.11.2024

Die staatliche Unterstützung beim Strompreis („Strompreisbremse“) endet am 31. Dezember 2024.
Dann kann es passieren, dass sich Ihre Stromkosten erhöhen.
Um nicht von einer höheren Stromrechnung überrascht zu werden,
sollten Sie jetzt handeln um Ihre Energiekosten auch nach dem Ende der Strompreisbremse niedrig zu halten.
Eine Möglichkeit ist der Beitritt zu einer Energiegemeinschaft. Dort sind die Preise stabil niedrig und richten sich
nur nach den Entstehungskosten und nicht nach den börsegetriebenen Großhandelspreisen.

15.04.2024

Ab April 2024 ist es in Österreich möglich, Mitglied in mehr als einer Energiegemeinschaft zu sein.
Das gilt für alle die schon in einer Energiegemeinschaft teilnehmen oder neu in einer oder mehreren Energiegemeinschaften teilnehmen möchten. Die Mehrfachteilnahme können sowohl Volleinspeiser, Überschusseinspeiser als auch reine Verbraucher nutzen. Jede Erzeugungs- oder Verbrauchsanlage kann dabei an bis zu 5 Energiegemeinschaften gleichzeitig teilnehmen und aus jenen Energiegemeinschaften Strom beziehen oder den Energiegemeinschaften Strom zur Verfügung stellen.

Die wichtigsten Informationen:

  • Ab dem 08.04.2024 möglich.
  • Für alle Arten von Teilnehmern (Volleinspeiser, Überschusseinspeiser, reiner Verbraucher).
  • In allen Energiegemeinschaftsmodellen möglich (GEA, EEG, BEG).
  • Teilnahme an bis zu 5 Energiegemeinschaften möglich.
  • Der Teilnahmefaktor gibt an, mit welchem prozentuellen Anteil von Ihrem Verbrauch oder Ihrer Erzeugung Sie an einer Energiegemeinschaft teilnehmen.
  • Der Teilnahmefaktor kann nur von der Energiegemeinschaft geändert werden.

Mehrfachteilnahme – Energiegemeinschaften

01.01.2024

Mit 1. Jänner 2024 ist eine gesetzliche Änderung der Berechnung der Höhe des zu vergütenden Marktpreises für Strom in Kraft getreten.
Im Ökostromgesetz 2012 (BGBl. I Nr. 198/2023) wurde die Ermittlung des zu vergütenden Marktpreises für Strom angepasst.
Bitte beachten Sie, dass diese Änderungen sich auf die Berechnung Ihres Einspeiseentgelts auswirken können.
Der zu vergütende Marktpreis für Strom wird künftig monatlich und im Nachhinein festgesetzt.
Der neue Preis richtet sich grundsätzlich nach dem bisher bekannten, von der E-Control veröffentlichten Marktpreis.
Als Preisobergrenze der Einspeisevergütung wird ab 1.1.2024 zusätzlich der durchschnittliche an der Strombörse im Zuge der
Day-Ahead Auktion erzielte Vermarktungspreis je Monat herangezogen (mengengewichteter Durchschnitt).
Die Preisuntergrenze wird mit 60 Prozent des bisherigen Marktpreises für Strom gesetzlich festgelegt (§ 13 Abs 3 iVm § 41 Abs 1 und Abs 2a ÖSG).
Diese Preisuntergrenze wird daher auch dann nicht unterschritten, wenn der durchschnittlich erzielte Vermarktungspreis an der Strombörse niedriger ist.
So hat der Gesetzgeber sichergestellt, dass Preisschwankungen am Strommarkt nur in einem gesetzlich definierten Rahmen weitergegeben werden.
(Der an der Strombörse erzielte Spot-Preis liegt in der Regel über der gesetzlich definierten Preisuntergrenze von 60 Prozent des bisherigen Marktpreises.)

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