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FAQs

Was kostet mich die Teilnahme an der Energiegemeinschaft?

Die Teilnahme an der Energiegemeinschaft ist gratis. Bei uns ist kein Mitgliedsbeitrag zu bezahlen. Auch heben wir keine Zählpunktgebühr ein.

Muss ich meinen Stromtarif kündigen?

NEIN! Sie benötigen weiterhin einen Stromanbieter (wie z.B.: Verbund, Tulln Energie oder EVN). Die Energiegemeinschaft liefert Ihnen nur den Strom, welche von den Mitgliedern in der selben Viertelstunde produziert wird. Sie können weiterhin Ihren Stromanbieter neben der Energiegemeinschaft frei wählen.

Wo finde ich meine Zählpunktnummer?

Sie finden Ihre Zählpunktnummer auf Ihrer Jahresstromabrechnung und auf Ihrem Netzvertrag. Außerdem können Sie Ihre Zählpunknummer unter dem Link abfragen, dazu benötigen die Nummer Ihres Stromzählers (diese finden Sie auf Ihrem Stromzähler) und Ihren Namen.

Wie ist der Ablauf der Anmeldung?

Nachdem Sie sich bei uns angemeldet habe, beginnen mehrere Prozesse parallel zu laufen.
1. Sie werden durch den Vorstand, so wie in der Satzung festgelegt in die Energiegemeinschaft aufgenommen.
2. Wir melden Ihren Zählpunkt/Ihre Zählpunkte dem Netzbetreiber, dass Sie an der Energiegemeinschaft teilnehmen möchten.
3. Der Netzbetreiber prüft Ihren Zählpunkt, ob dieser sämtliche Bedingungen für eine Teilnahme an der Energiegemeinschaft erfüllt (Smartmeter mit 15 minütiger Auslesung). Sollte ein Hindernis vorliegen werden wir darüber informiert. Sollte Ihr Zähler getauscht werden müssen, wird der Zählertausch durch den Netzbetreiber in die Wege geleitet.
4. Sie müssen uns im Smart Meter Portal die Freigabe zur Verwendung Ihrer Zählerdaten erteilen, alternativ gibt es hier auch einen analoge Möglichkeit
5. Wenn Sie die Zustimmung zur Verwendung Ihrer Daten gegeben haben und Ihr Zähler im Viertelstundenintervall ausgelesen wird, startet Ihre Teilnahme an der Energiegemeinschaft.

Wo kann ich meinen Verbrauch aus der Energiegemeinschaft bzw. meine Einspeisung in die Energiegemeinschaft sehen?

Zur Zeit ist der Verbrauch und die Einspeisung nur auf der Abrechnung ersichtlich. Einerseits auf der Abrechnung der Energiegemeinschaft und auf der Abrechnung der Netzkosten. Hier wird der Verbrauch aus der Energiegemeinschaft mit einem vergünstigten Tarif ausgewiesen.

An wen zahle ich den Strom?

Von Ihrem Energielieferanten erhalten sie die Rechnung für den Restnetzbezug und bei Gesamtrechnung auch die Rechnung für die Netzkosten. Die Energiegemeinschaft schickt Ihnen eine Rechnung für den Verbrauch in der Energiegemeinschaft.

Muss ich dazu bei mir zu Hause etwas umbauen lassen?

Für eine Mitgliedschaft in der Energiegemeinschaft sind keine baulichen Maßnahmen notwendig. Es handelt sich ausschließlich um eine verrechnungstechnische Änderung.

Kann meine Firma an der Energiegemeinschaft teilnehmen?

Firmen können an der Energiegemeinschaft als Erzeuger oder Verbraucher teilnehmen wenn Sie die KMU Kriterien erfüllen.

Ist überhaupt genügend Strom für alle da?

Bei der Aufnahme neuer Mitglieder in die Energiegemeinschaft wird darauf geachtet, dass immer ausreichend Strom für alle Bezieher vorhanden ist. Mit einem Gleichgewicht zwischen Verbrauchern und Einspeisern kann die Energiegemeinschaft kontinuierlich und nachhaltig wachsen.

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